16.04.2010
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Bürgerrechte
Ein Artikel von H.A. Bürgerrechte sind vom jeweiligen Staat dem Staatsbürger zugesprochene gesetzliche Rechte, die sich auf das Verhältnis zueinander beziehen. Bürgerrechte sind somit klar von den Menschenrechten abzugrenzen, da diese für alle Menschen gelten sollten und nicht vom Staat abhängig sind.
Zu den Bürgerrechten zählen innerhalb einer demokratischen Staatsform zum Beispiel das Wahlrecht, sowie weitere diverse Rechte, wie die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, das Gleichheitsgebot oder die Versammlungsfreiheit, die als wesentliche Rechte gelten und von den Bürgern eingeklagt werden können. Zu den bekanntesten und historisch berühmtesten Aufständen um Bürgerrechte durchzusetzen, zählt mit Sicherheit die von Martin Luther King geleitete, amerikanische Bürgerrechtsbewegung gegen die Diskriminierung der Afroamerikaner und in Folge die Gesetze der Rassentrennung eliminierte. Während heute die Bürgerrechte für jeden Bürger eines Staates Gültigkeit haben, waren diese in der Zeit des Mittelalters Privilegien, die nur einer bestimmten Gruppe von Einwohnern verliehen wurden. Personen mit zugesprochenen Bürgerrechten wurden zudem in einer Bürgerrolle namentlich erwähnt und festgehalten. In der heutigen Zeit sind Bürgerrechte zusammen mit den Menschenrechten im Grundgesetz fest verankert und bilden gemeinsam die Grundrechte.


Kommentare
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Jochen schrieb am 17:15 Uhr 03.1.2011
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